Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird den Angehörigen in einer Urne übergeben und kann auf vielfältige Weise ihre letzte Ruhestätte finden. Eine Urne mit Asche unterliegt in Deutschland ebenso wie ein Sarg mit Leichnam, dem sogenannten Friedhofszwang, d.h. die Urne (oder der Sarg) wird an einem offiziellen Ort beigesetzt und darf nicht privat verwahrt werden. In Deutschland wird die Bestattung der Urne in einem Erdgrab bevorzugt (siehe auch Erdbestattung).
Sie kann aber ebenso im Rahmen einer Seebestattung Link zu Leistung/Wasser dem Meer übergeben oder während einer Luftbestattung in geringen Mengen z.b. aus einem Heißluftballon oder Hubschrauber verstreut werden.
Diese Möglichkeit ist in Deutschland nicht gestattet, aber in anliegenden Ländern möglich.
Sprechen Sie uns gerne an. Bei einer Feuerbestattung umfasst unser Service den gleichen Leistungsrahmen, wie bei einer Erdbestattung.
In jedem Fall kümmern wir uns verantwortlich um:
• die Überführung in das verantwortliche Krematorium
• die Trauerzeremonie vor Ort (wenn gewünscht)
• Übergabe der Urne an die Angehörigen